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Sicherheitsdatenblatt Reiniger/Kleberlöser

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2020/878 Reinigungsalkohol Seite: 1 / 15 SICHERHEITSDATENBLATT Reinigungsalkohol ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1.

Produktidentifikator Handelsname: Reiniger-Kleberlöser Produkt Nr.: C001/02/03/04/07 Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI): 2A0-D0HT-10-728 1.2.  Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs: Materialographische Probenvorbereitung Nur für gewerbliche Anwender. Verwendungen, von denen abgeraten wird: Keine bekannt. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt: Regel Ausbeultechnik, Ostpreußenstr. 1 35614 Aßlar.

Notrufnummer Giftinformationszentrum-Nord (GIZ_Nord) Giftnotruf (24 Stunden) Tel.: +49 (0) 551 19240 Beratung in deutscher und englischer Sprache. ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN Eingestuft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Flam. Liq. 2; H225, Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Eye Irrit. 2; H319, Verursacht schwere Augenreizung. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme: Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2020/878 Reinigungsalkohol Seite: 2 / 15 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Sicherheitshinweise: Allgemeines: - Prävention: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210) Augenschutz/Schutzhandschuhe tragen. (P280) Reaktion: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305+P351+P338) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P337+P313) Lagerung: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. (P403+P235) Entsorgung: Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften zuführen. (P501) Enthält: Ethanol Andere Kennzeichnungen: UFI: M2A0-D0HT-1008-7E28 2.3. Sonstige Gefahren Anderes: Diese Mischung/dieses Produkt enthält keine Substanzen, die den Kriterien für eine Klassifizierung als PBT- und/oder vPvB-Stoff entsprechen. Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrine Disruptoren gelten. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1. Stoffe Nicht zutreffend. Dieses Produkt ist ein Gemisch. 3.2. Gemische Produkt / Substanz Identifikatoren % w/w Einstufung Anm. CAS-Nr.: 64-17-5 EG-Nr.: 200-578-6 REACH: 01-2119457610-43- XXXX Ethanol 99,9% Flam. Liq. 2, H225 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2020/878 Reinigungsalkohol Seite: 3 / 15 Indexnr.: 603-002-00-5 Butanon;Ethylmethylketo n CAS-Nr.: 78-93-3 EG-Nr.: 201-159-0 REACH: 01-2119457290-43- XXXX Indexnr.: 606-002-00-3

Schmelzkleber

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

SCHMELZKLEBER schwarz 11-1445CR ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens SCHMELZKLEBER schwarz. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Konstruktionsklebstoff 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Regel Ausbeultechnik, Ostpreußenstr.1, 35614 Aßlar / GERMANY. Notrufnummer: INTERNATIONAL: +49 - (0) 6132 - 84463, GBK GmbH (24h - 7d/w - 365d/a) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Keine bekannt. 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Ethylen / Vinylacetat Copolymer Chemische Charakterisierung ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Hinweise Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Einatmen Bei Kontakt mit der heißen Schmelze mit Wasser kühlen, Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Bei Kontakt mit der heißen Schmelze mit Wasser kühlen, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Druckdatum: 28.10.2016 D - DE Seite 1 von 6 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006  4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Geeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand kann entstehen: Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Zusätzliche Hinweise ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Erstarren lassen. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Hinweise zum sicheren Umgang Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Lagerklasse nach TRGS 510: 11 7.3. Spezifische Endanwendungen Konstruktionsklebstoff Druckdatum: 28.10.2016 D - DE Seite 2 von 6 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Keine Daten vorhanden. Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Schutzbrille mit Seitenschutz (EN 166). Augen-/Gesichtsschutz Beim Umgang mit der heißen Schmelze hitzeabweisende Schutzhandschuhe tragen. Handschutz Persönliche Schutzkleidung verwenden. Körperschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Atemschutz Schwarz Aggregatzustand: Fest Farbe: 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Geruch: harzartig Erweichungspunkt: 85 - 93 °C Flammpunkt: > 200 °C Untere Explosionsgrenze: n.b. Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck: (bei 20 °C) n.b. Dichte (bei 20 °C): 1,0 g/cm³ Wasserlöslichkeit: (bei 20 °C) Unlöslich Zündtemperatur: n.b. Dyn. Viskosität: (bei 160 °C) 12500 - 30000 mPa·s 9.2. Sonstige Angaben Keine Daten vorhanden. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 10.2. Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Druckdatum: 28.10.2016 D - DE Seite 3 von 6 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Temperaturen über 300°C vermeiden. Keine besonders zu erwähnenden Stoffe. 10.5. Unverträgliche Materialien Bei Brand kann entstehen: Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Toxikologische Daten liegen keine vor. Reiz- und Ätzwirkung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen. Sonstige Angaben zu Prüfungen Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Bei

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